Unabhängige Gutachten bei rechtlichen Streitigkeiten

Die Befundprüfung eines eichpflichtigen Messgerätes für Gas kann jeder in unserer Prüfstelle beantragen, der ein begründetes Interesse an die Messrichtigkeit des Gaszählers hat. Bei einer Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichpflichtiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sonstigen Anforderungen der Zulassung entspricht (siehe Eichordnung).

Der Antragsteller hat das Recht auf Anwesenheit bei der Prüfung. In solch einem Fall setzen wir uns mit dem Antragsteller in Verbindung und vereinbaren schnellstmöglich einen Prüftermin. Die Kosten zur Befundprüfung sind bei Bestehen vom Antragsteller zu tragen und bei Nicht-Bestehen vom Messgerätebesitzer - auch wenn er nicht der Antragsteller ist. Der Prüfumfang richtet sich streng nach den Vorgaben der PTB-Prüfregel Band 29 und ist in allen Prüfstellen in Deutschland gleich anzuwenden. Unsere Prüfstände sind von der Eichbehörde abgenommen und unsere Gebrauchsnormale an die nationalen Normale angeschlossen. Das Prüfstellenpersonal hat die geforderte Sachkunde nach Eichordnung an der deutschen Akademie für Metrologie nachgewiesen und ist nach Eichordnung öffentlich bestellt und verpflichtet.

Die Prüfung erfolgt mit höchster Gewissenhaftigkeit und absolut unparteiisch. Somit kann der Antragsteller voll und ganz auf unsere Messergebnisse vertrauen. Im Anschluss der Befundprüfung wird der Zähler für mindestens drei Jahre bei uns aufbewahrt und dient als Beweismittel für eventuelle Streitigkeiten vor Gericht oder für mögliche weitere Prüfungen in einer anderen Prüfstelle oder Behörde.

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